Energieausweis

Schreiner Immobilien

Energieausweis

ENERGIEAUSWEIS

Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) am 01. Mai 2014 gelten verschärfte Regelungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden – darunter auch die Energieausweispflicht bei Immobilienverkäufen. Spätestens bei der Besichtigung mit Interessenten muss dieser unaufgefordert vorgelegt und übergeben werden. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Hinsichtlich des Energieausweises wird in zwei verschiedene Berechnungsarten unterschieden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch Ihrer Immobilie. Grundlage hierfür ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch in den letzten drei Jahren.

Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Bestandsgebäudes hinsichtlich der möglichen Wärmeverluste, bedingt durch die Qualität der angebrachten Dämmung und der verbauten Rohstoffe. Bei dieser Art des Energieausweises handelt es sich um die Berechnung des theoretischen Wärmebedarfs.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, kümmern wir uns gerne für Sie um die Erstellung des jeweils erforderlichen Energieausweises für Ihre Immobilie, sofern dieser noch nicht vorhanden ist. Gerne sind wir Ihnen ebenso mit einer energetischen Beratung für Bestandsgebäude behilflich.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.